
Eine ärztliche Behandlung ist nach besonderen Sorgfaltsmaßstäben durchzuführen. Aufklärung über Behandlung und Medikation sowie deren Dokumentation sind wesentliche Bestandteile. Behandlungsfehler beginnen oftmals schon in diesen Bereichen. Ärztliche Kunstfehler werden regelmäßig durch entsprechende Sachverständigengutachten festgestellt. Ich betreue Fälle von plastischer Chirurgie über allgemeinmedizinische Behandlung bis zu Geburtsschäden.
Antworten, ehrlich.
Wer trägt die Beweislast?
Der Schaden ist vom Geschädigten zu beweisen. Die Erfüllung der Aufklärungspflichten muss ärzteseitig oder vom Krankenhausträger bewiesen werden — ein wichtiger Hebel zugunsten von Patienten.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, absolut 30 Jahre. Bei sich später manifestierenden Schäden kann die Frist deutlich länger laufen.
Sprechen wir.
Ein erstes Gespräch klärt, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden zurück.