Nach einem Todesfall stellen sich Hinterbliebene oft als Erstes zwei Fragen: Wann kann ich auf das Konto zugreifen, und wann ist die Wohnung übertragen? Die ehrliche Antwort lautet selten "in wenigen Wochen".
Die direkte Antwort: drei typische Zeitlinien
Ich teile die Verfahren in meiner Praxis in drei Komplexitätsstufen ein:
| Komplexität | Typische Dauer | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Einfach (klar, kein Streit, keine Liegenschaft) | 4 – 8 Monate | häufig |
| Standard (Liegenschaft + Bankvermögen, kein Streit) | 8 – 14 Monate | am häufigsten |
| Komplex (Streit, Auslandsbezug, Unternehmen) | 18 Monate – 5 Jahre | seltener |
Die meisten unstrittigen Verfahren sind innerhalb eines Jahres abgeschlossen.
Was im Hintergrund passiert — Phase für Phase
1. Todesmeldung und Aktenanlage (Woche 1 – 4)
Das Standesamt meldet den Todesfall elektronisch an das Bezirksgericht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Das Gericht legt einen Verlassenschaftsakt an und überträgt das Verfahren an einen Gerichtskommissär — einen Notar nach festem Bestellungssystem. Diese Phase läuft ohne Mitwirkung der Erben.
2. Todfallaufnahme (Monat 2 – 3)
Der Gerichtskommissär lädt die nächsten Angehörigen zur Todfallaufnahme: Erhebung der Erben, Sichtung allfälliger Testamente, erste Aufstellung des Aktivvermögens (Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere) und der Passiva (Begräbniskosten, offene Rechnungen, Kredite). Sie müssen zu diesem Termin Unterlagen mitbringen — eine Vorbereitung mit anwaltlicher Begleitung verhindert spätere Korrekturen.
3. Erbenermittlung und Bewertungen (Monat 3 – 9)
Hier liegt der größte Zeitfresser:
- Liegenschaftsbewertung durch Sachverständigen: 6 bis 16 Wochen
- Anforderung von Bankauszügen und Wertpapierdepot-Aufstellungen: 4 bis 10 Wochen
- Ausländisches Vermögen: Anfragen an ausländische Banken und Behörden können 6 bis 18 Monate dauern
- Pflichtteilsberechnung: erfordert oft eine Schenkungsanrechnung nach § 781 ABGB n.F. (Erbrechts-ÄG 2015) — Schenkungen an Nicht-Pflichtteilsberechtigte werden nur innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Todesfall angerechnet, Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte zeitlich unbegrenzt
Hauptverzögerer Liegenschaft
6 – 16 Wochen Bewertung
4. Erbantrittserklärungen (Monat 6 – 10)
Jeder potenzielle Erbe gibt eine Erbantrittserklärung ab — unbedingt (volle Haftung) oder bedingt (Haftung beschränkt auf den Nachlass). Die Wahl der Erklärungsform ist eine wichtige Schutzentscheidung und sollte nie ohne anwaltliche Beratung erfolgen, insbesondere bei unklarer Schuldenlage.
5. Einantwortung (Monat 8 – 14)
Sind alle Erbantrittserklärungen abgegeben und der Nachlass erfasst, ergeht der Einantwortungsbeschluss. Mit Rechtskraft (vier Wochen Rechtsmittelfrist) sind die Erben Eigentümer des Nachlasses. Liegenschaften werden auf Grundlage des Beschlusses im Grundbuch eingetragen — die Eintragung selbst dauert in Wien weitere 4 bis 8 Wochen.
Was die Dauer realistisch verlängert
Häufige Umstände, die zu Verzögerungen führen, sind:
- Unklare Testamentslage. Werden mehrere Testamente unterschiedlichen Alters vorgelegt oder ist ein Testament nicht zweifelsfrei datierbar, kann die Klärung allein 6 bis 18 Monate dauern.
- Pflichtteilsstreitigkeiten. Verlangen Pflichtteilsberechtigte Auskunft über Schenkungen oder Anrechnung des Schenkungswertes, entstehen separate Anrechnungsverfahren — typischerweise 12 bis 24 Monate.
- Auslandsbezug. Liegenschaften in der EU werden nach der EU-Erbrechtsverordnung behandelt — das funktioniert meist gut. Vermögen in Drittstaaten (Schweiz, USA, GB nach Brexit) kann sich um Jahre verzögern.
- Unternehmensvermögen. GmbH-Anteile erfordern eine separate Bewertung nach KFS/BW1 — bei kleineren Anteilen oft günstig, bei größeren Familienunternehmen schnell 6 bis 12 Monate.
Was Erben tun können, um zu beschleunigen
Aus meiner Praxis: Die folgenden Vorbereitungen halbieren oft die Verfahrensdauer.
- Innerhalb der ersten zwei Wochen alle Bankunterlagen, Versicherungspolicen und Kontoauszüge des Erblassers sammeln und chronologisch ordnen
- Vor der Todfallaufnahme klären, wer welche Erbenstellung beanspruchen wird — interne Konflikte vor dem Notartermin austragen, nicht beim Notartermin
- Bei Liegenschaften schon vorab einen Sachverständigen kontaktieren — der Markt für Wiener Verlassenschaftsbewertungen ist eng, Wartezeiten von 8 Wochen sind Normalität
- Bei Auslandsvermögen sofort einen lokalen Anwalt beauftragen; parallel laufende Verfahren sparen Monate
Komplexes Verlassenschaftsverfahren?
Ich vertrete Sie gegenüber dem Gerichtskommissär, koordiniere Bewertungen und vertrete Sie im Streitfall vor Gericht — diskret, mit klarer Kostenkalkulation.
Erstgespräch zum Erbrecht →Was Sie als Erbe vor der Einantwortung dürfen — und was nicht
Solange das Verfahren läuft, wird der ruhende Nachlass nach § 546 ABGB als Quasi-Rechtssubjekt behandelt. Die potenziellen Erben dürfen:
- Begräbniskosten und laufende Versicherungen aus Sperrkonten begleichen (über den Gerichtskommissär)
- die Wohnung des Erblassers betreten und sichern
- bewegliches Vermögen treuhändig verwahren
Sie dürfen nicht:
- Bankvermögen abheben oder umschichten
- Liegenschaften verkaufen oder vermieten
- Schenkungen aus dem Nachlass machen
- Schmuck, Wertgegenstände oder Kunst veräußern
Verstöße können als eigenmächtige Nachlassverteilung strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.
Sonderfall: Wohnungsschlüssel und Mietvertrag
Eine häufige Frage in meiner Praxis: Was passiert mit der Mietwohnung des Erblassers? Bei MRG-Vollanwendung treten eintrittsberechtigte Angehörige (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder, Lebensgefährte unter Voraussetzungen) gemäß § 14 MRG ex lege in den Mietvertrag ein. Wer den Eintritt nicht möchte, muss innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis vom Tod gegenüber dem Vermieter erklären, das Mietverhältnis nicht fortzusetzen — sonst gilt der Eintritt als angenommen. Diese Frist läuft unabhängig vom Verlassenschaftsverfahren.
Praxis-Hinweis: Wann lohnt ein Anwalt zusätzlich zum Notar?
Der Gerichtskommissär ist neutraler Verfahrensführer, nicht Ihr Interessenvertreter. Anwaltliche Vertretung lohnt sich insbesondere bei:
- mehreren Erben mit unterschiedlichen Interessen
- Pflichtteilsfragen (rechnen oder verzichten)
- Liegenschaften oder Unternehmensanteilen
- Schenkungen zu Lebzeiten (Anrechnung möglich)
- Auslandsbezug
Ich prüfe in einem 30-Minuten-Erstgespräch, ob anwaltliche Begleitung in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist — und kalkuliere transparent, ob nach Tarif oder Pauschale.
Stand der Information: 2026-05-25. Inhalt nach bestem Wissen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzt keine Einzelfallberatung.
Was Mandanten oft fragen.
- Wann meldet das Standesamt den Todesfall an das Gericht?
- In Österreich automatisch und elektronisch — innerhalb weniger Tage nach Beurkundung des Todes. Das Bezirksgericht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers wird zuständig und überträgt das Verfahren an einen Gerichtskommissär (Notar). Sie müssen den Todesfall also nicht selbst beim Gericht anzeigen.
- Wer ist Gerichtskommissär — und wer wählt ihn aus?
- Der Gerichtskommissär ist ein Notar, der das Verfahren im Auftrag des Gerichts abwickelt. Er wird nach einem festen Bestellungssystem zugewiesen — Erben haben kein Wahlrecht. Anwaltliche Vertretung ist von der Notartätigkeit unabhängig: Ich vertrete Erben gegenüber dem Gerichtskommissär und im Streitfall vor Gericht.
- Wann erhalte ich als Erbe Zugang zum Bankkonto?
- Vor der Einantwortung nur in eng begrenzten Fällen: Sperrkontoabbuchungen für Begräbniskosten, laufende Versicherungen oder Grabsteinrechnung sind über den Gerichtskommissär möglich. Vollen Zugriff erhalten Sie erst nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses. Bei Sparbüchern auf Überbringer mit hoher Einlage müssen Sie sich legitimieren — der Bestand fließt in die Verlassenschaft.
- Was kostet das Verlassenschaftsverfahren?
- Die Notarkosten richten sich nach dem Reinnachlass — bei einem Nachlass von 250.000 € liegen sie bei rund 1.500 bis 2.500 € (Notariatstarif). Hinzu kommen Sachverständigenkosten (Liegenschaftsbewertung 800 – 2.500 €), Eintragungsgebühr für Liegenschaften (1,1 %) und etwaige Anwaltskosten bei Streit. Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 2008 keine.
- Kann ich die Erbschaft ausschlagen — und welche Frist gilt?
- Ja. Vor der unbedingten Erbantrittserklärung können Sie die Erbschaft ablehnen oder nur bedingt antreten (Haftung beschränkt auf den Nachlass). Eine starre Frist gibt es nicht — der Gerichtskommissär setzt im Verfahren eine angemessene Überlegungsfrist (meist 4 bis 12 Wochen). Nach abgegebener unbedingter Erbantrittserklärung ist die Ausschlagung nicht mehr möglich.
- Was, wenn sich Erben nicht einigen?
- Dann kommt es zu einem streitigen Verlassenschaftsverfahren — die widerstreitenden Erbantrittserklärungen werden in das Erbrechtsklagsverfahren verwiesen. Daraus folgen typischerweise 2 bis 5 Jahre Verfahrensdauer und Gerichts- sowie Anwaltskosten von 10.000 bis 60.000 € je nach Streitwert. Ich prüfe in solchen Mandaten grundsätzlich zuerst Vergleichsoptionen.
Mag. Philipp Haller
Kanzleiinhaber
Ich bin Rechtsanwalt in 1090 Wien. Ich arbeite fokussiert an ausgewählten Rechtsgebieten und bleibe für jedes Mandat die durchgehende Ansprechperson.
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