Wer im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, denkt selten an den Tag, an dem das nicht mehr so sein wird. Genau dann aber entscheidet sich, ob Ihre Wünsche zu medizinischer Behandlung, Vermögen und Wohnort weiterhin gelten — oder ob das Pflegschaftsgericht stellvertretend für Sie entscheidet. Die Vorsorgevollmacht ist das stärkste Instrument der Selbstbestimmung im österreichischen Erwachsenenschutzrecht. So funktioniert sie 2026:
Was ist eine Vorsorgevollmacht? (Definition, Abgrenzung)
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Gesetzlich verankert in den §§ 260 bis 266 ABGB, geregelt seit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz 2018, das die alte Sachwalterschaft durch ein vierstufiges, deutlich selbstbestimmteres System ersetzt hat.
Konkret: Sie bestimmen heute — solange Sie entscheidungsfähig sind — eine Person Ihres Vertrauens, die später in genau definierten Bereichen für Sie handeln darf. Sie selbst legen fest, wer, wofür und mit welchen Einschränkungen.
Abgrenzung zur Patientenverfügung
Die Patientenverfügung nach dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) ist etwas Anderes: Sie regelt inhaltlich, welche medizinischen Behandlungen Sie im Voraus ablehnen — typischerweise lebensverlängernde Maßnahmen in aussichtsloser Situation. Sie überträgt aber keine Entscheidungsbefugnis an eine andere Person.
In der Praxis ergänzen sich beide Instrumente:
- Patientenverfügung: das Was (welche Behandlung ja, welche nein)
- Vorsorgevollmacht: das Wer (welche Person entscheidet stellvertretend)
Ich empfehle meinen Mandanten regelmäßig die Kombination beider Instrumente — gerade bei chronischen oder progredienten Erkrankungen.
Abgrenzung zur Erwachsenenvertretung
Die Erwachsenenvertretung ist die gesetzliche Auffangregelung, wenn jemand entscheidungsunfähig wird ohne vorgesorgt zu haben. Sie ist viergliedrig aufgebaut (siehe später) und immer weniger selbstbestimmt als eine Vorsorgevollmacht — weil hier nicht mehr Sie selbst, sondern Angehörige oder das Gericht über die Vertretungsperson entscheiden.
Wer also bei voller Entscheidungsfähigkeit nichts regelt, überlässt diese Entscheidung anderen.
Das 4-Säulen-System des Erwachsenenschutzrechts seit 2018
Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (BGBl I 2017/59, in Kraft seit 1.7.2018) wurde die alte Sachwalterschaft abgeschafft und durch ein vierstufiges System ersetzt. Vom höchsten Maß an Selbstbestimmung absteigend:
| Stufe | Form | Wer entscheidet über die Vertretung? | Selbstbestimmung |
|---|---|---|---|
| 1 | Vorsorgevollmacht | Sie selbst (vorab) | Maximal |
| 2 | Gewählte Erwachsenenvertretung | Sie selbst (aktuell, aber bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit) | Hoch |
| 3 | Gesetzliche Erwachsenenvertretung | Naher Angehöriger (befristet auf 3 Jahre) | Mittel |
| 4 | Gerichtliche Erwachsenenvertretung | Pflegschaftsgericht | Gering |
Die Vorsorgevollmacht ist also das schärfste Werkzeug — sie verdrängt alle nachgeordneten Stufen, soweit sie reicht.
Wann tritt die Vorsorgevollmacht in Kraft?
Eine Vorsorgevollmacht ist nicht sofort wirksam, sondern erst dann, wenn die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber die Entscheidungsfähigkeit verliert.
Die ärztliche Bestätigung
Voraussetzung ist eine fachärztliche Bestätigung, dass die Entscheidungsfähigkeit in dem konkret zu vertretenden Bereich nicht mehr gegeben ist (§ 263 ABGB). Wichtig: Entscheidungsfähigkeit ist bereichsspezifisch — jemand kann beispielsweise die finanzielle Tragweite eines Geschäfts nicht mehr überblicken, aber sehr wohl über den Wohnort selbst entscheiden wollen.
Die fachärztliche Bestätigung muss von einem Facharzt für Neurologie, Psychiatrie oder Innere Medizin bzw. einer entsprechenden klinischen Psychologin erfolgen.
Aktivierung im ÖZVV
Sobald die ärztliche Bestätigung vorliegt, wird der Wirksamkeitseintritt im ÖZVV vermerkt. Erst ab dieser Eintragung kann die bevollmächtigte Person rechtswirksam für Sie handeln — gegenüber Banken, Versicherungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Behörden.
In der Praxis ist die Aktivierung im ÖZVV der kritische Moment: Banken und Krankenhäuser fragen heute systematisch das ÖZVV ab, bevor sie eine Vertretungsperson akzeptieren. Eine Vorsorgevollmacht ohne ÖZVV-Eintrag ist im Ernstfall unbrauchbar.
ÖZVV-Eintragung kostet
25 – 30 € (meist im Anwaltshonorar inkludiert)
Aktivierungsfrist nach ärztlicher Bestätigung
Sofort, kein Gerichtsverfahren
Eintragungsberechtigt im ÖZVV
Rechtsanwalt, Notar, Erwachsenenschutzverein
Aufbauelemente einer wirksamen Vorsorgevollmacht
Eine gut errichtete Vorsorgevollmacht regelt drei Bereiche getrennt — die Vollmachtgeberin kann jeden Bereich einzeln vergeben oder ausschließen.
1. Medizinische Entscheidungen
Hier geht es um die Einwilligung in medizinische Behandlungen, wenn Sie selbst nicht mehr aufklärbar sind. Konkret:
- Zustimmung zu Operationen
- Entscheidung über Behandlungsabbruch (in Verbindung mit Patientenverfügung)
- Entscheidung über Pflegemaßnahmen
- Zugang zu medizinischen Unterlagen
- Vertretung gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen
Wichtig: Für schwerwiegende medizinische Behandlungen (§ 254 Abs 2 ABGB — etwa Eingriffe mit erheblichen Risiken oder dauerhafter Beeinträchtigung) braucht die bevollmächtigte Person zusätzlich die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung, sofern die Vorsorgevollmacht nicht ausdrücklich anderes vorsieht.
2. Vermögensrechtliche Angelegenheiten
Der praktisch wichtigste Bereich für Mandanten mit eigenem Vermögen oder Immobilien:
- Verfügung über Konten und Sparbücher
- Verwaltung von Wertpapierdepots
- Vermietung und Verwaltung von Liegenschaften
- Verkauf von Wohnungen oder Häusern (gerichtsgenehmigungspflichtig nach § 258 ABGB)
- Vertretung gegenüber Banken, Versicherungen, Finanzamt
- Einkommensteuererklärung und Abgabenangelegenheiten
Vorsicht bei Liegenschaftsverkauf: Auch mit Vorsorgevollmacht braucht der Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses des Vollmachtgebers immer die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung. Das ist nicht abdingbar.
3. Persönliche Angelegenheiten
Oft unterschätzt, aber sehr wichtig:
- Entscheidung über den Wohnort (z. B. Übersiedlung ins Pflegeheim)
- Entscheidung über die Pflegeform (Hauspflege, Tagesbetreuung, stationäre Pflege)
- Vertretung gegenüber Behörden (Pflegegeldantrag, Sozialhilfe)
- Mietverhältnisse, Versicherungsverträge
Sonderfall Wohnortwechsel: Die dauerhafte Übersiedlung in ein Pflegeheim ist eine besonders gravierende persönliche Entscheidung. Auch hier braucht die bevollmächtigte Person bei nicht vorhandener ausdrücklicher Regelung in der Vorsorgevollmacht die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung.
Eingeschränkter vs. genereller Vollmachtsumfang
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Generelle Vorsorgevollmacht: alle drei Bereiche an dieselbe Person — schlank, praktikabel, aber konzentriert das Vertrauen auf eine einzige Bezugsperson
- Differenzierte Vorsorgevollmacht: unterschiedliche Bevollmächtigte für unterschiedliche Bereiche (z. B. Tochter für medizinische Angelegenheiten, Sohn für Vermögensverwaltung) — höhere Komplexität, aber oft realistischer im Familiengefüge
Gerade in Familien mit unterschiedlichen Kompetenzen und Wohnorten der Angehörigen ist die differenzierte Lösung oft die realistischere Wahl.
Erstellung — Anwalt, Notar oder eigenhändig?
Diese Frage ist nicht nur eine Frage des Geldes — sondern auch des Vollmachtsumfangs.
Anwaltliche Errichtung (§ 262 ABGB)
Rechtsanwälte sind nach § 262 Abs 2 ABGB ausdrücklich befugt, Vorsorgevollmachten zu errichten und im ÖZVV zu registrieren. In der Wiener Praxis ist das der häufigste Weg, gerade wenn die Familie ohnehin in laufender anwaltlicher Beratung steht (Liegenschaftsverwaltung, Erbplanung, Gesellschaftsanteile).
Vorteile:
- typischerweise günstiger als Notar
- enge inhaltliche Abstimmung mit anderen Vorsorgeinstrumenten (Testament, Erbvertrag, Patientenverfügung)
- in der Regel laufende Mandatsbeziehung — die bevollmächtigte Person hat im Ernstfall einen Ansprechpartner
- ÖZVV-Eintragung im Honorar inkludiert
Nachteile:
- bei Liegenschaftsgeschäften ist später häufig ohnehin ein zusätzlicher Vertragserrichtungsakt nötig (Treuhand)
Notarielle Errichtung
Notare errichten Vorsorgevollmachten ebenfalls regelmäßig — gerade wenn sie auch das Testament der Person errichtet haben. In Wien zahlt man typischerweise 600 bis 1.200 €, abhängig vom Umfang.
Vorteile:
- Notar hat traditionell starke Stellung im Vorsorge- und Erbbereich
- direkte ÖZVV-Verbindung (Notariatskammer betreibt das Register)
Nachteile:
- meist teurer als Anwalt
- weniger Integration mit lebenden anwaltlichen Mandaten
Eigenhändige Vollmacht
Theoretisch möglich nach § 262 Abs 1 ABGB — aber stark eingeschränkt:
- nur für einzelne, klar umschriebene Angelegenheiten zulässig (also nicht generell)
- keine medizinischen Vollmachten in schwerwiegenden Fällen
- keine Liegenschaftsangelegenheiten
- ÖZVV-Eintragung nur über Anwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein möglich
In der Praxis: für eine echte Vorsorge ist die eigenhändige Vollmacht kein Ersatz — sie reicht im Ernstfall nicht weit genug.
Kosten-Vergleich Anwalt / Notar / Eigenhändig
| Variante | Kosten | ÖZVV-Eintragung | Generelle Vollmacht möglich? |
|---|---|---|---|
| Anwalt | Pauschale nach Vereinbarung | inkludiert | Ja, voller Umfang |
| Notar | 600 – 1.200 € | inkludiert | Ja, voller Umfang |
| Eigenhändig | 0 € | nur über Dritte (extra 25–30 €) | Nein, nur Teilbereiche |
| Erwachsenenschutzverein | nach Förderbescheid | inkludiert | Ja, voller Umfang |
ÖZVV — das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis
Das ÖZVV wird seit 2007 von der Österreichischen Notariatskammer geführt und ist 2018 mit dem 2. ErwSchG noch stärker in die Vorsorgepraxis integriert worden.
Was wird im ÖZVV eingetragen?
- bestehende Vorsorgevollmachten
- gewählte Erwachsenenvertretungen
- gesetzliche Erwachsenenvertretungen
- gerichtliche Erwachsenenvertretungen
- Patientenverfügungen (verbindlich oder beachtlich)
- Widerrufe und Aktivierungen
Wer hat Zugriff?
- die Vollmachtgeberin selbst
- registrierte Rechtsanwälte, Notare und Erwachsenenschutzvereine
- im Bedarfsfall (etwa bei vermuteter Entscheidungsunfähigkeit) auch Banken, Krankenhäuser und Behörden (eingeschränkt)
Warum die Eintragung entscheidend ist
Damit die Vorsorgevollmacht im Vorsorgefall wirksam wird, muss der Eintritt des Vorsorgefalls im ÖZVV eingetragen werden. Eine nur zu Hause aufbewahrte, nicht registrierte Vorsorgevollmacht hilft im Ernstfall daher nicht weiter — die Vertretungsbefugnis lässt sich gegenüber Banken, Krankenhäusern und Behörden erst mit der Registrierung verlässlich nachweisen.
Daher meine klare Empfehlung: Vorsorgevollmacht immer mit ÖZVV-Eintragung.
Kosten in Wien — was Sie 2026 realistisch zahlen
| Posten | Anwalt | Notar |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht (Standard, alle Bereiche) | Pauschale nach Vereinbarung | 600 – 1.200 € |
| ÖZVV-Eintragung | inkludiert | inkludiert |
| Beratungsgespräch (1 Stunde) | meist im Honorar enthalten | meist im Honorar enthalten |
| Patientenverfügung zusätzlich | pauschal möglich | 350 – 600 € |
| Kombiniertes Vorsorgepaket (Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung + Testament) | Pauschale nach Vereinbarung | 1.800 – 3.500 € |
Der konkrete Aufwand ergibt sich aus dem Umfang:
- Standardfall (eine bevollmächtigte Person, alle drei Bereiche): untere Spanne
- Komplexere Fälle (mehrere Bevollmächtigte mit Differenzierung, Ersatzbevollmächtigte, Sonderbestimmungen): obere Spanne
Vorsorgevollmacht persönlich besprechen?
Ich errichte Ihre Vorsorgevollmacht pauschal, registriere im ÖZVV und stimme sie auf Ihre Patientenverfügung und Ihr Testament ab — ohne Überraschungen.
Erstgespräch zur Vorsorgeplanung →Wirksamwerden, Aktivierung, Widerruf
Wirksamwerden
Die Vorsorgevollmacht entsteht mit Unterzeichnung und ÖZVV-Eintragung — das ist aber noch nicht der Moment, in dem die bevollmächtigte Person für Sie handeln darf. Erst mit dem Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit, ärztlich bestätigt und im ÖZVV vermerkt, wird die Vollmacht aktiv.
Aktivierung
Der Ablauf:
- Verdacht auf Entscheidungsunfähigkeit
- Fachärztliche Untersuchung und Bestätigung
- Bevollmächtigte Person bringt Bestätigung zum Notar, Anwalt oder Erwachsenenschutzverein
- Eintragung der Wirksamkeit im ÖZVV
- Ab sofort darf die bevollmächtigte Person handeln
Die Aktivierung dauert in der Praxis wenige Tage — kein Gerichtsverfahren nötig. Das ist einer der zentralen Vorteile gegenüber der gerichtlichen Erwachsenenvertretung, die mehrere Monate dauern kann.
Widerruf
Solange Sie entscheidungsfähig sind, können Sie die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen — schriftlich, mit Eintragung im ÖZVV. Auch teilweise Widerrufe (z. B. nur die Vermögenssäule) sind möglich.
Nach Eintritt der Entscheidungsunfähigkeit ist der Widerruf nur noch möglich, wenn Sie die Entscheidungsfähigkeit zumindest punktuell wiedererlangen — was bei progredienten Erkrankungen praktisch selten ist.
Sonderfall: Vorsorgevollmacht bei beginnender Demenz
Der praktisch heikelste Fall: Eine Person zeigt erste Symptome einer Demenz, ist aber noch entscheidungsfähig. Hier zählt jeder Monat.
Warum jetzt errichten?
Eine Vorsorgevollmacht setzt volle Entscheidungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung voraus (§ 260 ABGB). Wer zu lange wartet, kann später feststellen: Die Vorsorgevollmacht ist nicht mehr rechtsgültig zu errichten — und es greift zwangsweise das System der Erwachsenenvertretung.
Worauf ich achte
In diesen Fällen bestehe ich auf:
- ein fachärztliches Gutachten zur aktuellen Entscheidungsfähigkeit (nicht erst im Streitfall, sondern proaktiv bei Errichtung)
- ausführliche Aufklärungsdokumentation
- möglichst zeitnah zur Errichtung — nicht warten
Das schützt die Vorsorgevollmacht später gegen Anfechtungen durch Angehörige, die mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind.
Kombination mit Patientenverfügung
Gerade bei Demenz lohnt sich die Kombination mit einer verbindlichen Patientenverfügung — etwa zur Ablehnung künstlicher Ernährung im Endstadium, einer Frage, die später nicht mehr von der bevollmächtigten Person allein entschieden werden sollte.
Häufige Fehler
Aus meiner Wiener Praxis: Diese Probleme tauchen immer wieder auf:
1. Fehlende ÖZVV-Eintragung
Eine korrekt errichtete Vorsorgevollmacht, die nur im Bankschließfach oder beim Hausanwalt liegt, ist gegenüber Dritten kaum durchsetzbar. Die ÖZVV-Eintragung ist heute Standard und sollte nie ausgelassen werden.
2. Zu enger oder zu weiter Vollmachtsumfang
Wer nur "medizinische Angelegenheiten" einträgt, kann später nicht für die Übersiedlung ins Pflegeheim entscheiden. Wer pauschal "alle Angelegenheiten" einträgt, ohne sie differenziert zu prüfen, vergibt Macht über das eigene Vermögen ohne klare Grenzen. Eine sorgfältige Differenzierung lohnt.
3. Keine Ersatzbevollmächtigung
Was passiert, wenn die einzige bevollmächtigte Person stirbt, krank wird oder die Funktion nicht übernehmen kann? Ohne Ersatzbevollmächtigte fällt die Vorsorgevollmacht aus — und die Erwachsenenvertretung greift. Ich empfehle immer mindestens eine Ersatzperson.
4. Konflikt mit dem Testament
Eine Vorsorgevollmacht regelt Lebzeitenentscheidungen, ein Testament den Todesfall. Beide sollten aber inhaltlich abgestimmt sein — etwa wenn die bevollmächtigte Person später durch das Testament begünstigt wird, kann das in einer fortgeschrittenen Erkrankung zu Interessenkonflikten führen, die ich schon in der Errichtungsphase abfangen sollte.
5. Kein Update über die Jahre
Eine Vorsorgevollmacht aus dem Jahr 2010 wurde noch vor dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz errichtet — und kann inhaltlich Lücken aufweisen, die heute relevant sind. Ich empfehle alle 5 bis 7 Jahre eine Überprüfung, gerade wenn Familienverhältnisse oder Vermögensverhältnisse sich verändert haben.
6. Vorsorgevollmacht ohne Patientenverfügung
Wer eine Vorsorgevollmacht hat, aber keine Patientenverfügung, überträgt die schwerste medizinische Entscheidung — den Behandlungsabbruch in der Endphase — vollständig an die bevollmächtigte Person. Eine Patientenverfügung entlastet die bevollmächtigte Person, indem sie schriftlich festhält, was Sie selbst wollten.
Praxis-Hinweis: Vorsorgeplanung als Paket denken
Eine isolierte Vorsorgevollmacht ist ein guter Anfang — aber selten die ganze Antwort. Ich empfehle meinen Mandanten in der Erbrechts- und Vorsorgeberatung typischerweise das Vorsorgepaket:
- Vorsorgevollmacht (Lebzeit, im Fall der Entscheidungsunfähigkeit)
- Patientenverfügung (medizinische Vorausverfügung)
- Testament oder Erbvertrag (Todesfall)
- ggf. Schenkungsvertrag auf den Todesfall (steueroptimierte Vermögensübergabe)
- ggf. Liegenschaftsregelung mit Fruchtgenussrecht (Übergabe zu Lebzeiten mit Wohnsicherung)
Dieses Paket — über 1.200 bis 2.500 € pauschal kalkulierbar — ist das, was ich in Wien als verantwortliche Vorsorge bezeichne. Es gibt der bevollmächtigten Person und den Erben einen klaren Rahmen, in dem sie handeln können, ohne im Streitfall vor dem Pflegschafts- oder Verlassenschaftsgericht zu landen.
Mehr zum Verlassenschaftsverfahren, das nach dem Todesfall greift, finden Sie in meinem Beitrag Dauer Verlassenschaftsverfahren Österreich. Das gesamte Angebot zur Vorsorge- und Nachlassplanung ist unter Schwerpunkt Erbrecht zusammengefasst — und ich bespreche Ihre Situation gerne im persönlichen Erstgespräch oder im Rahmen einer Honorarvereinbarung.
Wer im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte über sich selbst entscheidet, statt im Ernstfall fremden Strukturen ausgeliefert zu sein, gewinnt etwas, das mit Geld nicht zu kaufen ist: die Sicherheit, dass die eigene Person und das eigene Vermögen in Ihrem Sinne behandelt werden — auch dann, wenn Sie das selbst nicht mehr sagen können.
Stand der Information: 2026-05-25. Inhalt nach bestem Wissen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzt keine Einzelfallberatung.
Was Mandanten oft fragen.
- Was kostet eine Vorsorgevollmacht in Österreich?
- Bei einem Anwalt rechnen Sie in Wien mit **400 bis 800 € netto** für eine Standard-Vorsorgevollmacht (alle drei Bereiche: Vermögen, Gesundheit, Wohnort), inklusive ÖZVV-Eintragung. Beim Notar liegen die Kosten typischerweise zwischen **600 und 1.200 €**, ebenfalls inklusive Registrierung. Eigenhändige Vorsorgevollmachten kosten nichts, sind aber nur eingeschränkt wirksam (etwa beschränkter Umfang ohne ÖZVV) und in der Praxis problematisch.
- Brauche ich Anwalt oder Notar für eine Vorsorgevollmacht?
- Für eine **uneingeschränkte Vorsorgevollmacht** mit medizinischen und vermögensrechtlichen Vollmachten ist die Errichtung durch **Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein zwingend** (§ 262 Abs 2 ABGB). Eine eigenhändige Vorsorgevollmacht ist nur für eingeschränkte Bereiche (z. B. einzelne Vermögensgeschäfte) ohne den vollen Schutz möglich — in der Praxis kaum sinnvoll.
- Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
- Verliert eine Person die Entscheidungsfähigkeit, greift das **System der Erwachsenenvertretung** (2. Erwachsenenschutz-Gesetz 2018). Stufenweise: zunächst die **gewählte Erwachsenenvertretung** (wenn die Person noch selbst wählen kann), dann die **gesetzliche Erwachsenenvertretung** durch nahe Angehörige (auf drei Jahre befristet) und zuletzt die **gerichtliche Erwachsenenvertretung** — die für die Betroffene das geringste Maß an Selbstbestimmung bedeutet. Eine bestehende Vorsorgevollmacht verdrängt diese Stufen.
- Wo wird die Vorsorgevollmacht hinterlegt?
- Im **ÖZVV — Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis**, geführt von der Österreichischen Notariatskammer. Eintragungsberechtigt sind Rechtsanwälte, Notare und Erwachsenenschutzvereine. Die ÖZVV-Eintragung kostet 25 bis 30 € extra und ist üblicherweise im Anwalts- oder Notarhonorar inkludiert. Ohne ÖZVV-Eintrag wird die Vorsorgevollmacht im Ernstfall nicht gefunden.
- Kann ich die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen?
- Ja — solange Sie entscheidungsfähig sind, jederzeit ohne Begründung. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und sollte ebenfalls im ÖZVV vermerkt werden. Nach Eintritt der Wirksamkeit (d. h. nach ärztlich festgestelltem Verlust der Entscheidungsfähigkeit) ist ein Widerruf nur eingeschränkt möglich — Sie müssten dazu Ihre Entscheidungsfähigkeit zumindest punktuell wiedererlangen.
- Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
- Die **Patientenverfügung** (Patientenverfügungs-Gesetz, PatVG) ist eine inhaltliche **Vorausverfügung über medizinische Behandlungen** — vor allem zur Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen. Die **Vorsorgevollmacht** überträgt **Entscheidungsbefugnisse an eine andere Person**, die in Ihrem Sinne entscheidet. Beide ergänzen sich: Die Patientenverfügung regelt das **was**, die Vorsorgevollmacht das **wer**. In der Wiener Praxis empfehle ich die Kombination beider Instrumente.
Mag. Philipp Haller
Kanzleiinhaber
Ich bin Rechtsanwalt in 1090 Wien. Ich arbeite fokussiert an ausgewählten Rechtsgebieten und bleibe für jedes Mandat die durchgehende Ansprechperson.
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